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6. Geometrische Delineation über einen Theil Ensheimer Banns-Grentze gegen denen zweyen Dörfern Dalheim und Oberwürtzbach gelegen entworfen den 15ten Juni 1743 von Hahn und P. Sundal;
Landesarchiv Saarbrücken Bestand Waal Bestand 702 / Nr. 8613

7. Siehe hierzu "Die Karten des Canton de Bliescastel von 1804/05" von Franz J. Münch, Staatsarchiv Speyer.

Im Jahre 1794 waren die linksrheinischen Gebiete zwischen Maas und Rhein und Mosel nach jahrelangen Kämpfen endgültig von Frankreich besetzt worden. 1798 wurde nach französischem Muster ein neues Verwaltungssystem eingeführt, das die eroberten Länder ohne Rücksicht auf historische Grenzen neu gliederte. Für unser Gebiet wurde das Departement "La Sarre" eingerichtet, dieses wiederum in "Cantone" aufgeteilt in denen die "Communen" neu gegliedert wurden. So wurden im Canton Bliescastel u. a. auch die Communen Oberwürzbach, Ensheim und Heckendalheim neu festgelegt. Dabei wurden für alle Communen (Orte) neue Grenzpunkte definiert, die sich zwar weitgehend an vorhandene Begebenheiten orientierten, die vorhanden Steine übernahm, in vielen Fällen aber auch neue Grenzpunkte schuf7).


Mit der "Geometrischen Delineation von 17436) wurden die Grenzen neu festgelegt. Der Äpgesborn als "Dreibänner" hatte ausgedient. Das Grenzstück zwischen Äpgesborn und dem Grenzpunkt  "B" (aus 16161)) wurde zur Grenze zwischen Ensheim und Oberwürzbach, gleichzeitig wurde die Grenze zwischen Heckendalheim und Ensheim zwischen diesem Grenzpunkt und dem  Grenzpunkt "C"  geschlossen. Der Äpgesborn "A" war jetzt nur noch ein Grenzpunkt zwischen Ensheim und Oberwürzbach (Skizze 3).

Skizze