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Im Vertrag von 16163) war der Punkt "A" (Äpgesborn) der gemeinsame Grenzpunkt für die Bänne Ensheim, Oberwürzbach und Heckendalheim. Von Punkt "A" zog sich die Grenze zwischen Ensheim und Heckendalheim in gerader Linie zum Punkt "C" und die Grenze zwischen Oberwürzbach und Heckendalheim zog sich vom Punkt "A" zum Punkt "B".
3. Abscheidt und Vertrag zwischen den Gemeinden Oberwürzbach, Ommersheim und Dalheim, geschehen den 17. July 1616 wegen der Grenzscheidung Nr. 13