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Die lebhafte Banngrenzgeschichte am Türkensteiner Weg
zwischen Heckendalheim, Ensheim und Oberwürzbach
Die Banngrenze zwischen Heckendalheim und Oberwürzbach war ab Mitte des 16. Jahrhunderts sehr umstritten. Es ging um Jagd-
Der Türkensteiner Weg ist ein unbefestigter Verbindungsweg durch den Wald von der Heckendalheimer Höhe (An der Ruhheck oben, Einmündung in die L 108) nach Oberwürzbach (L 235). Er ist in einem schlechten Zustand und nicht mehr befahrbar. Hier führt die überörtliche Grenze aus dem Vertrag von 1768 entlang, die sich zwischen Ensheim und Heckendalheim fortsetzt.
A = Äpgesborn4) auch Epgesborn (Quelle) Brunnen.
B = Grenzpunkt, im Vertrag von 16163) mit "10", in der Karte von 18057) für Heckendalheim mit "3" und für Oberwürzbach mit "24" bezeichnet.
C = Grenzpunkt, im Vertrag von 17436) mit "11", im der "Gräntzregulatio von 17685) mit "21" und in der Karte von 18057) für Heckendalheim mit "54" und für Ensheim mit "134" bezeichnet.
D = Grenzpunkt, der 18057) neu eingeführt wurde, für den Heckendalheimer Bann die Nr. "1", für Oberwürzbach die Nr. "26".
E = Grenzpunkt, der 18057) neu eingeführt wurde, für den Heckendalheimer Bann die Nr. "2", für Oberwürzbach die Nr. "25".
1. Klage beim Reichskammergericht in Speyer
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Bestand RKG Speyer Nr. 1940
S. 131: "Viehe und Gaisen uff dem Breitenfeld"
2. Streitkarte zum Bannstreitprozess Ommersheim/Heckendalheimer Herrschaften gegen die von Oberwürzbach
Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, Plansammlung 9623
3. Abscheidt und Vertrag zwischen den Gemeinden Oberwürzbach, Ommersheim und Dalheim, geschehen den 17. July 1616 wegen der Grenzscheidung Nr. 13
4. Ungefähre GPS-
Skizze