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Zwischen Oberwürzbach und Ensheim verläuft die Grenze jetzt entlang dem Türkensteiner Weg. Diese Grenze ist identisch mit dem Verlauf der Grenze von 1768, wobei die Grenzpunkte sowohl für Oberwürzbach, als auch für Ensheim neue Nummern erhielten (siehe Skizze 4).

Zwischen den beiden Grenzpunkten "D" und "F" wurde ein neuer Grenzpunkt eingeführt. Für Heckendalheim erhielt er die Nr. "1" und für Oberwürzbach die Nr. "26". Für den Ensheimer Bann liegt dieser Punkt zwischen den Grenzpunkten "132" und "133". Die vorhandenen Grenzpunkte mit zum Teil gut beschrifteten Grenzsteinen aus 1768 wurden weiterverwendet. Zwischen "1" und "B" wurde ebenfalls ein neuer Grenzpunkt eingeführt: "E". Er erhielt für Heckendalheim die Nummer "2" und für Oberwürzbach die Nr. "25".

   


Skizze

Diese Grenzfestlegung im Jahre 1805 ist bis heute gültig