Die Zeichnung rechts stellt den Streitverlauf dar.

Die beiden Kontrahenten, auf der einen Seite die Ensheimer und auf der anderen Seite die Dalemer beriefen sich auf Markierungspunkte, die jeweils doppelt vorhanden waren, z.B. Dieffenborn, Bierbaum, Eisengrube usw.

Daraus ergab sich ein jeweils unterschiedlicher Grenzverlauf, durch den „Gang“ der Ensheimer bzw. Heckendalheimer gekennzeichnet.

Beide beriefen sich auf die gleiche Beschreibung.

Zum Schluss wurde ein salomonisches Urteil gefällt: die Grenze verläuft seitdem bis heute ziemlich genau zwischen den zwei gewünschten Bereichen.






Der Grenzstreit zwischen Ensheim und Heckendalheim

Die Gemarkungsgrenze war fast durchweg, wie damals üblich, mit natürlichen, also auch veränderlichen Zeichen angegeben. Es fehlte damit die dauerhaft unverwechselbare Eindeutigkeit der Grenzpunkte.

Selbst in dem Saalbuch vom Jahre 1492 ist vielfach keine bestimmende Beschreibung für die eindeutige Ortsbestimmung angegeben.

Dies galt auch für die gesamte Banngrenze gegen Ensheim von der "Kirkelbach" ab bis zum "Epgenbrunn/Trögenborn" im Bereich des "Türkensteiner Weges". Fast durchweg sind natürliche, veränderliche Kennzeichen angegeben.

Dazu kam, dass bei örtlichen Anhörungen im Banngrenzstreit von 1612 die bedeutenden in den Jahrgedingen festgelegten Banngrenzzeichen von jedem der Streithähne zwar vorgeführt werden konnten, aber jeder auf seinem, vom anderen aber abweichenden Weg. Für viele Grenzpunkte standen der Gegenseite jeweils "Doppelgänger" zur Verfügung.


Interessant ist die Originalzeichnung zu dem Streit  (siehe unten, die Beschriftungsbutton wurden zur besseren Übersicht hinzugefügt)

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