Dorfentwicklung
Die ersten Pläne über das Dorf “Dalem“ sind um 1800 unter Napoleon entstanden (Plan de la commune de Heckendalheim, Departement de la Sarre, vom 12. Brumaire an 11 [3. November 1802], Landesarchiv Speyer) (siehe „Pläne“).
Deutlich ist die Struktur zu sehen, dass am Rande des Dorfes die großen Bauernhäuser standen mit direkt angrenzenden Gärten (Jardin) und daran anschließend die Obstgärten (Verger).
Dadurch waren die Wege zu den Kulturflächen, die für die unmittelbare Ernährung gebraucht wurden, kurz. Man kann davon ausgehen, dass das Ackerland ums Dorf ähnlich strukturiert zugeeignet war.
In der Mitte des Dorfes häuften sich die kleinen Häuser der Tageslöhner, die (wahrscheinlich) in der Regel kein eigenes Land zur Verfügung hatten.
Erstaunlich genau stimmen die Grenzen der "Jardin" und "Verger" mit den Grenzen des heutigen Flurplans überein. Man kann heute die Flurstücke bestimmen, die zu den damaligen Grundstücken (Jardin und Verger) gehörten.
Bei der Frage nach den Bewohnern der Häuser um diese frühe Zeit ist man weitgehend auf Spekulationen angewiesen, doch lohnt es sich, die wenigen Erkenntnisse die vorliegen, genauer zu betrachten.
Es muss davon ausgegangen werden, dass der 30jährige Krieg das Dorf menschenleer gemacht hatte. Etwa um 1634 wurden vermutlich alle Menschen aus Dalem vertrieben.
Es wird von einem Hof in "Daylheym" berichtet (Dorfbuch, Seite 72, Archiv Waal-
1602 wurden von diesem Hof 5 Malter geliefert. Zur Abgabe verpflichtet waren Michel und Haupert, im Jahre 1633 nur Hauprechts Hans, vermutlich der Sohn von Haupert, und vermutlich der Vater von Elisabeth Huppert, die Ehefrau von Bartholomäus Walle.
1660 wurde nichts geliefert, abgabepflichtig war Hans Henrich, 1661 und 1662 wurden 0 Malter, 6 Faß geliefert von Jean Hery. Ab 1663 bis 1673 wurden unterschiedliche Mengen geliefert, abgabepflichtig war immer Bartholomäus Walle (unter verschiedener Schreibweise des Namens).
Interessant ist der Umstand, dass Hans Huperts (Haupert) aus der Zeit vor dem 30jährigen Krieg stammt. Er ist um 1590 -
Bei Wertung aller Umständen kann davon ausgegangen werden, dass Bartholomäus Walle (der sich anfangs auch Jean Welsch nannte) der Schwiegersohn von besagtem Hauprechts Hans war und zusammen mit seiner Frau Elisabeth (Huperts) das Gut (den Bauernhof) geerbt hatte. Vieles spricht dafür, dass er anfangs auch auf den Namen Jean Hery hörte. Er starb 1773.
Eigentümer im eigentlichen Sinne war in der Zeit immer eine Obrigkeit (Fürst, Graf, Kloster). Erst im Jahre 1788 wurde in der Grafschaft Von der Leyen die Leibeigenschaft offiziell aufgehoben. Im Übrigen war die Lehensherrschaft geltendes Recht. Die Bauern als Landnutzer betrachteten das Lehen und vor allem die Häuser aber sicherlich als genutztes Eigentum.
Dalem war vor 1650 im Eigentum von 3 Lehnsherrschaften:
Die Herren von Steinkallenfels,
die Herren von Eltz und die
Grafen von Nassau Saarbrücken.
Alle drei verkauften ihre Rechte in den folgenden Jahren an den Kurfürsten Karl Kaspar von der Leyen (Kaufbrief vom 26.4.1655, Archiv Waal 2192, Kaufvergleich vom 8.2.1659, LA Speyer C 32/45 und Kaufbrief vom 2.11.1660, LA Speyer C 33/236), so dass ab 1660 nur ein Besitzer, der Graf von der Leyen, zuständig war.
Pläne
Die ältesten Familien nach dem 30jährigen Krieg