Die Regierung versucht z.Zt. Ein Gesetz zu verabschieden, dessen angeordnete Veränderungen die CO2-
Als Allheilmittel ist die Wärmepumpe Favorit.
Die Wärmepumpe braucht zum Betrieb elektrischen Strom. Physikalisch bedingt ist, dass der Stromverbrauch, je nach Einsatzort etwas unterschiedlich, etwa 1/3 des Stromverbrauchs beträgt, die eine rein elektrische Heizung verbrauchen würde. Mit einer Kilowattstunde elektrischer Energie kann man verlustfrei 860 cCal Wärme erzeugen. Über die Wärmepumpe (man muss noch mit Umwandlungsverlusten rechnen) ca. 2500 cCal. Der Strompreis bewegt sich z.Zt. (im günstigsen Fall) um 30 Cent/kWh. 1 Liter Heizöl kostet z.Zt. ca. 90 Cent, damit lassen sich (Umwandlungsverluste eingerechnet) ca. 9000 cCal Wärme erzeugen, also das 3,6fache wie mit 1 kWh. Damit wäre der Betrieb über die Wärmepumpe geringfügig teurer als der Betrieb mit Öl. Dass der verwendete Strom nicht nur aus umweltfreundlicher Energie stammt sei hier mal vernachlässigt, der Anteil von grüner Energie wird in Zukunft noch steigen.
Aber, es gibt Probleme, die nicht zu vernachlässigen sind:
Technisch bedingt kann eine Wärmepumpe nur etwa 50° Vorlauftemperatur erzeugen, das reicht bei den vorhandenen alten Heizungsanlagen nicht aus. Man kann dem gegensteuern durch den Einbau neuer Heizkörper oder, noch besser, durch den Einbau einer Fussbodenheizung. Weiterhin ist möglicherweise eine Hausdämmung und der Ersatz der Fenster erforderlich. Welche Folgekosten diese Maßnahmen bei alten Häusern nach sich ziehen, kann man schätzen, für viele Althausbesitzer ist das nicht bezahlbar. Übrigens: Wenn man aus anderen Gründen solche Maßnahmen schon durchgeführt hat, verringert sich auch der Wärmebedarf bei Öl-
Viel gravierender ist der Engpass in der Stromversorgung. Das vorhandene Leitungsnetz reicht nicht aus um den Strombedarf zu decken, der gebraucht wird, wenn alle Häuser mit Wärmepumpen versorgt sind. Dieses Problem hätte man vor der Vorstellung des Gesetzes klären müssen. Ein erforderlicher Netzausbau ist teuer und extrem langfristig.
Als weitere Alternative wird die Versorgung mit Fernwärme durch die Kommunen ins Spiel gebracht. Diesen Komplex hätte man vor der Durchpeitschung des „Heizungsgesetzes“ klären müssen. Dies scheint mehr ein Ablenkungs-
Schlussfolgerung: Bei einem Anteil der Häuser in der Bundesrepublik Deutschland am CO2-