1. Da nun die weitere Grentze rechterhand fort den unter Pfaltz-Zweybrückischer Hohheit stehenden Dorfbann Hassel von der auch unter Nassauischer Hohheit liegenden Wadgassischen Gemarkung Entzheim bis zum dreibännigen Hoheitsstein bei der Dolleich zwischen Oberwürtzbach, Entzheim und Hassel scheidet: So hat man auch auf solchem erst wieder angefangen die Fürstlich Nassau und Gräflich Leyische Limiten in fernerer Richtigkeit zu setzen und ihn zum 1ten Stein dieser neuen Linie, obwohl ohne Aushauung des besondere dere Num. 1 angenommen.
  2. von welchem sich die Gräntze 42 Grad von Mittag gegen Abend über den Weidenberg hinabwärts 30 Ruthen bis zum 2ten Stein ziehet
  3. Hiervon in nehmlicher Linie stark bergab 22 Ruten 6 Schuh zum 3ten Stein
  4. Weiter in nehmlicher Linie fort 27 Ruten 2 Schuh bergab zum 4ten Stein
  5. Nochmalen in nehmlicher Linie bergab 40 Ruten bis zum 5ten am Bruch stehenden Stein
  6.  Von diesem Stein in mitgebrachter Linie fort durch das Bruch 32 Ruten 6 Schuh zum 6ten Stein, welcher ohnweit der von Oberwürtzbach nach St. Ingbrecht ziehenden Straße stehet.
  7.  Von dannen linkerhand gerade gegen Mittag über bemeldte Straße etwas bergan
  8.  Von diesem linkerhand 14 Grad von Mittag gegen Morgen 29 Ruten 2 Schuh bergauf zum 8ten Stein in dem Türkensteiner Weg
  9.  Weiter linker Hand 34 Grad gegen Morgen bergauf 22 Ruten 2 Schuh zum 9ten Stein
  10.  Hiervon rechterhand 25 Grad von Mittag gegen Abend 5 Ruten 9 Schuh zum 10ten Stein
  11.  Weiter rechterhand 17 Grad von Abend gegen Mittag immer bergan 7 Ruten 6½ Schuh bis zum 11ten
  12.  Wiederum linkerhand 30 Grad von Abend gegen Mittag 13 Ruten zum 12ten
  13.  Sodann rechterhand 6 Grad von Abend gegen Mitternacht 26 Ruten 2 Schuh zum 13ten
  14.  Von dannen linkerhand 30 Grad von Abend gegen Mittag bergan 14 Ruten 6 Schuh bis zum 14ten
  15.  und von da linkerhand 7 Grad von Mittag gegen Abend 43 Ruten zum 15ten
  16.  hiervon rechterhand 14 Grad von Abend gegen Mittag 51 Ruten 6½ Schuh zum 16ten
  17.  Ferner linkerhand 39 Grad von Mittag gegen Abend 15 Ruten 6 Schuh zum 17ten
  18.  Noch linkerhand 8 Grad von Mittag gegen Abend 31 Ruten 9 Schuh zum 18ten
  19.  Von diesem in nehmlicher Linie immer bergauf 44 Ruten 5 Schuh zum 19ten Stein so der letzte ist, welcher an dem Türkensteiner Weg stehet, und scheiden sich zwischen diesem und dem folgenden 20ten Stein die Bänne Oberwürtzbach und Ensheim dergestalt, daß die Grenze des letztern Dorfbannes die Gemarkung von Oberwürtzbach verlässet und mit dem Heckendalheimer Dorfbann fortzieht.
  20.  Von dem vorgemeldten 19ten Stein rechterhand 27 Grad von Mittag gegen Abend ziehet die Linie 39. Ruten 7. Schuh lang zum 20ten Stein.
  21. Hiervon linkerhand 19. Grad gegen Abend über den Dahlheimer Weg 40 Ruten 1½ Schuh zum 21ten

Text der Grenzregulario von 1768

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Grenze zwischen Nassau-Saarbrücken und von der Leyen nach der Grenzregulatio von 1768

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Es ist erstaunlich, wie genau die Grenzbeschreibung von 1768 in der Grenzregulatio beschrieben ist.

Ich habe den Grenzverlauf nur nach der Beschreibung unten maßstabgerecht unter Berücksichtigung der Länge (Ruthen, Schuh) und Richtung (Gradangabe) bis zum nächsten Stein  nachgezeichnet. Die resultierende Grenzlinie deckt sich erstaunlich genau mit dem tatsächlichen Grenzverlauf.